F: Kann ich die Kosten der Alltagshilfe steuerlich geltend machen?
A: Ja, Sie können maximale Gesamtkosten in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr ansetzen und davon 20% von der Steuer absetzen, maximal 4.000 Euro.
F: Bekomme ich eine ordentliche Rechnung?
A: Ja, diese brauche Sie als Nachweis in Ihrer Steuererklärung.
F: Kann ich den Alltagshelfer/Seniorenbetreuer wechseln, wenn wir nicht zusammenpassen?
A: Ja, ein harmonisches Verhältnis zwischen unserem Mitarbeiter und unserem Kunden ist uns sehr wichtig.
F: Was ist der Unterschied zwischen Ihnen und Ihren Mitbewerbern?
A: Prinzipiell sind wir kein Pflegedienst. Das heißt, ein Pflegedienst kann sich immer nur die Zeit für den Patienten nehmen, die er am Ende auch mit der Krankenkasse abrechnen kann. Wir arbeiten anders, wir nehmen uns die Zeit die unser Kunde tatsächlich auch braucht, und dafür rechnen wir im Stundentakt ab.
F: Wie teuer ist Ihre Dienstleistung?
A: Wir rechnen immer im 1-Stundentakt ab. Die erste Stunde wird mit 45,- € (inkl. Anfahrt) verrechnet, jede weitere mit 40,- €.
F: Kann man auch ein komplettes Paket oder ein Stundenkontingent kaufen?
A: Ja, beides ist möglich, wir empfehlen das sogar. Dadurch entsteht ein günstigerer Endpreis für Sie.
F: Habe ich immer den selben Mitarbeiter, der sich um mich kümmert?
J: Ja, bedenken Sie aber, dass jeder unserer Mitarbeiter auch mal krank werden kann, oder auch einfach nur Urlaub hat. In diesem Fall werden wir Ihnen eine Vertretung schicken.
F: Wie lange bin ich an Sie gebunden?
A: Sie können jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden.